Benutzungsordnung der Stadtbücherei Ostfildern

Herzlich Willkommen in der Stadtbücherei Ostfildern!

Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ostfildern und erfüllt gleichzeitig die Funktion einer Schulbibliothek für die Schulen des Schulzentrums in Nellingen. Die Öffnungszeiten werden durch Anschlag, auf der Internetseite der Stadtbücherei und in der Stadtrundschau bekannt gegeben. Jeder kann die Angebote der Stadtbücherei auf privatrechtlicher Grundlage nutzen. Mit dem Betreten der Bibliotheksräume gilt die Benutzungsordnung.

Anmeldung, Büchereiausweis

Für die Ausleihe von Medien, die Nutzung der Internetarbeitsplätze und anderer Geräte vor Ort wird ein gültiger Büchereiausweis benötigt. Zur Anmeldung muss der Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Adressennachweis vorgelegt werden.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren willigt deren gesetzliche*r Vertreter*in mit Unterschrift und der Vorlage des Personalausweises ein, wenn noch kein eigener Schülerausweis vorliegt.

Mit der getätigten Unterschrift erkennt der*die Benutzer*in bzw. der*die gesetzliche*r Vertreter*in die Benutzungsordnung an und stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der eigenen persönlichen Daten zu.

Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Ausweisinhaber*in bzw.  gesetzliche*r Vertreter*in ist Entgeltschuldner*in und ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten oder den Verlust des Ausweises unverzüglich der Stadtbücherei mitzuteilen.

Benutzungsentgelte

Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisentgelte und Ersatz werden nach der Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Die Entgeltordnung ist ein zivilrechtliches Regelwerk allgemeiner Geschäftsbedingungen und ist dieser Benutzungsordnung als Anhang beigefügt.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler*innen einer allgemein bildenden Schule können, gegen Vorlage eines Schülerausweises, kostenlos Medien ausleihen und das Internet nutzen. Erwachsene Leser*innen zahlen ein Jahresentgelt. Mit der Familienkarte können alle Familienmitglieder, die unter derselben Adresse wohnen, mit einem eigenen Büchereiausweis entleihen. Die Büchereiausweise aller Familienmitglieder haben die gleiche Laufzeit. Der Adressnachweis ist zu erbringen. Studierende, Sozialhilfeempfangende, Schwerbehinderte, Auszubildende, Wehrdienstleistende, Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, Arbeitslose und Inhaber*innen des Förderpasses zahlen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises ein ermäßigtes Jahresentgelt entsprechend der Entgeltordnung. Anstelle eines Jahresentgeltes kann auch ein Ausleihentgelt bzw. Entgelt für Verlängerungen pro Medium gezahlt werden. Die Nutzung der Online-Angebote ist nur mit Jahresentgelt möglich. Für das Ausleihen von Medien aus dem Bestseller-Service fällt ein Sonderentgelt an.

Ausleihe/Leihfristen

Gegen Vorlage des Büchereiausweises können Medien, Geräte und Gegenstände ausgeliehen werden, die Leihfrist beträgt generell 4 Wochen. Der jeweils geltende späteste Rückgabetag ist der Ausleihquittung zu entnehmen. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Ausleihenden auf erkennbare Mängel zu überprüfen und etwaige Schäden sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand ausgehändigt. Auf die Vollständigkeit der Beilagen ist zu achten.

Im Interesse des Jugendschutzes ist eine uneingeschränkte Ausleihe von Medien an Kinder und Jugendliche nicht möglich. Die Anzahl der ausgeliehenen Medien kann begrenzt werden.

Eine Ausleihe für Dritte ist grundsätzlich unzulässig. Im begründeten Einzelfall wird eine aktuelle Vollmacht akzeptiert.

Behandlung der Medien/Haftung

Bitte behandeln Sie entliehenen Medien, Geräte und Gegenstände pfleglich und geben Sie diese in sauberem Zustand zurück. Der*die Ausweisinhaber*in haftet in vollem Umfang für alle mit dem Büchereiausweis getätigten Entleihungen sowie für Schäden, die durch Missbrauch des Büchereiausweises entstehen. Die Nutzung aller Medien, Geräte und Gegenstände erfolgt auf eigene Verantwortung, hierfür und für Schäden, die durch die Nutzung entstehen übernimmt die Stadtbücherei Ostfildern keine Haftung.

Bei Verlust oder Beschädigungen entliehener Medien, Geräte und Gegenstände ist grundsätzlich Ersatz zu leisten. Beschädigungen oder Funktionsfehler müssen bei der Rückgabe gemeldet werden. Beschädigungen dürfen nicht selbst behoben werden. Für jede Beschädigung und jeden Verlust ist der*die Ausweisinhaber*in schadensersatzpflichtig. Der Ersatz ist in der Entgeltordnung festgelegt.

Sonderbestimmungen im Rahmen der Nutzung der Selbstverbuchung

Medien müssen hierbei vom Ausleihenden vor der Selbstverbuchung auf Vollständigkeit (siehe Medienaufkleber) überprüft werden. Fehlende Teile sind sofort anzuzeigen. Erfolgt keine Anzeige, gelten die Medien als vollständig ausgeliehen.

Beenden Sie bitte jeden Verbuchungsvorgang an der Selbstverbuchung immer mit „Fertig“, bevor Sie das Selbstverbucher-Terminal verlassen. Für Fremdbuchungen auf ein nicht geschlossenes Konto haftet der*die Ausweisinhaber*in selbst.

Sonderbestimmungen im Rahmen der Nutzung der Online-Bibliothek

Für die Nutzung der Online-Angebote und der Onleihe gelten gesonderte Benutzungsbedingungen, die auf den Webseiten der jeweiligen Angebote einzusehen sind.

Sonderbestimmungen im Rahmen der Nutzung der ‚Bibliothek der Dinge‘

Alle Gegenstände aus der ‚Bibliothek der Dinge‘ sind sorgfältig und nur für den dafür bestimmten Zweck zu benutzen. Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, die beigelegten Bedienungs- und Sicherheitsanweisung zu beachten und einzuhalten. Die grundsätzliche Haftungsklausel der Benutzungsordnung gilt auch für alle Entleihungen aus der ‚Bibliothek der Dinge‘. Bitte löschen Sie vor der Rückgabe persönliche Daten auf den Gegenständen und setzen Sie diese, wenn möglich, auf Werkeinstellung zurück. Die Nutzung sämtlicher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Es können keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht werden. Die Nutzung ist ab 16 Jahren möglich. Die Rückgabe der Gegenstände kann ausschließlich in der Bibliothek an der Verbuchungstheke erfolgen.

Verlängerungen

Alle Medien können zweimal verlängert werden, falls keine Vorbestellung vorliegt. Verlängerungen sind in der Haupt- und in den Zweigstellen vor Ort und telefonisch während der Öffnungszeiten sowie über den Online-Katalog auf der Homepage der Stadtbücherei möglich. Medien aus dem Bestseller-Service können nicht verlängert werden.

Vormerkungen

Entliehene Medien können vorbestellt werden. Das Entgelt für diesen Service ist in der Entgeltordnung ausgewiesen. Es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung, wenn das Medium zur Abholung bereitliegt. Medien aus dem Bestseller-Service können nicht vorgemerkt werden.

Rückgabe

Medien sind spätestens bei Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Die Rückgabe der entliehenen Medien hat grundsätzlich bei der jeweils entleihenden Stelle zu erfolgen.

Bitte warten Sie bei der Rückgabe vor Ort in der Bücherei, bis alle Medien zurückgebucht und geprüft sind.

Außenrückgabe am KuBinO

Medien aus der Stadtbücherei im KuBinO können auch an der Außenrückgabe zurückgegeben werden. Die Rückgabe von Medien aus den Zweigstellen ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass einige Medienarten, Geräte und Gegenstände aus technischen Gründen nicht an der Außenrückgabe zurückgegeben werden können. Dies wird direkt am Rückgabeautomaten ausgewiesen. Die zurückgegebenen Medien werden direkt zurückgebucht. Bitte überprüfen Sie nach der Rückgabe an der Außenrückgabe immer Ihr Ausleihkonto. Ist der Rückgabeautomat gesperrt, dürfen dort keine Medien abgegeben werden. Es ist unzulässig, nicht verbuchte Medien auf oder neben der Außenrückgabe zurückzulassen.

Die Außenrückgabe ist grundsätzlich auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie geöffnet. Auf die Benutzung des Rückgabeautomaten besteht jedoch kein Anspruch. Während der Betriebsferien der Stadtbücherei steht dieser Service aus technischen Gründen nicht zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der Rückgabefrist auch ohne die Inanspruchnahme des Rückgabeautomaten gewährleistet sein muss.

Die Nutzung der Außenrückgabe erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Beschädigung oder Verlust der Medien durch Nichtbeachten der Bedingungen zur Nutzung Außenrückgabe haftet der*die Ausweisinhaber*in.

Verspätete Rückgabe

Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen Versäumnisentgelte. Diese sowie die Entgelte, die im Zuge des Mahnverfahrens anfallen, sind in der Entgeltordnung ausgewiesen. Die Versäumnisentgelte werden unabhängig davon fällig, ob eine schriftliche Mahnung erfolgt ist. Anfallende Versäumnisentgelte nach der Rückgabe in der Außenrückgabe müssen nachentrichtet werden.

Sind die Medien 14 Tage nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben, erfolgt eine erste schriftliche Mahnung und dann jeweils nach weiteren 14 Tagen eine zweite und dritte Mahnung. Nach erfolgloser dritter Mahnung wird das Mahnverfahren an die Stadtkasse zur Vollstreckung übergeben. Wenn Entgelte nicht fristgerecht gezahlt werden, behält sich die Stadtbücherei vor, den Büchereiausweis zurückzufordern.

Die Stadtbücherei Ostfildern ist berechtigt, ausstehende Geldbeträge anzumahnen. Die erste Mahnung erfolgt nach 14 Tagen.  Für diese und weitere Mahnungen wird ein Bearbeitungsentgelt fällig. Dieses ist in der Entgeltordnung ausgewiesen.

Interner und externer Leihverkehr

Auf Wunsch werden Medien, die nur in der Hauptstelle vorhanden sind, in die Zweigstelle zur Ausleihe gebracht (Interner Leihverkehr). Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen die Medien direkt in der Zentrale auf Ihr Leserkonto verbucht werden, und die Leihfrist ab diesem Tag zählt. Die Medien werden einmal in der Woche in die Zweigstellen transportiert. Nicht im Bestand vorhandene Medien können durch den externen Leihverkehr nach hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden. Die Entgelte für den internen und externen Leihverkehr können der Entgeltordnung entnommen werden.

Aufenthalt in der Bücherei

In den Räumen der Stadtbücherei ist auf andere Personen Rücksicht zu nehmen. Das Mitbringen von Tieren, Rauchen sowie Essen ist in den Räumen der Bücherei nicht gestattet. Die Bibliothek übernimmt keinerlei Aufsichtspflicht über Minderjährige in den Räumen der Bibliothek im Sinne von § 832 Abs. 2 BGB. Sie haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Internetnutzung

Die Benutzung der EDV- und Internetarbeitsplätze wird in einer gesonderten Benutzungsordnung geregelt.

Ausschluss von der Benutzung

Personen, die sich der Benutzungsordnung zuwider verhalten, können von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossen werden. Der Ausweis ist zurückzugeben. Solange Benutzer*innen der Aufforderung zur Rückgabe entliehener Medien nicht nachkommt oder geschuldete Entgelte nicht entrichtet, können sie von der Benutzung ausgeschlossen werden. Dem Personal der Stadtbücherei steht das Hausrecht zu.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Nutzung der Stadtbücherei Ostfildern und Inanspruchnahme von Leistungen der Bibliothek werden von der Stadtbücherei Ostfildern folgende Daten erhoben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnsitz sowie die ausgeliehenen Medien und Geräte. Die Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Bezüglich der Informationspflicht zum Zeitpunkt der Erhebung von Daten bei betroffenen Personen nach Artikel 13 EU DS-GVO wird auf die Datenschutzerklärung der Stadtbücherei Ostfildern verwiesen. Diese ist vor Ort in der Stadtbücherei einsehbar und/oder unter https://stadtbuecherei-ostfildern.de/datenschutz/

Inkrafttreten

Die Aktualisierung der Benutzungsordnung der Stadtbücherei tritt ab 1.5.2023 in Kraft.

Nachträgliche Änderungen erfassen auch bereits bestehende Benutzungsverhältnisse. Dies gilt auch für die Benutzungsordnung für die Nutzung des Internets.

Ostfildern, den 5.April 2023

Christof Bolay, Oberbürgermeister

 

Entgeltordnung

Benutzungsentgelte

Für alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schüler*innen einer allgemeinbildenden Schule sind die Medienausleihe sowie die Nutzung des Internets kostenlos.

Jahresentgelte

Erwachsene 20,00 EUR
Familienkarte 25,00 EUR
Auszubildende, Studierende, Sozialhilfeempfangende,
Schwerbehinderte, Wehrdienstleistende, Teilnehmende am
Bundesfreiwilligendienst, Arbeitslose, Inhaber*innen des Förderpasses
10,00 EUR

Das Entgelt für die Nutzung der 24*7 Onleihe ist im Jahresentgelt enthalten.

 

Anstelle eines Jahresentgeltes

Ausleihentgelt je Medium und Verlängerung 2,00 EUR

Die Nutzung der 24*7 Onleihe ist bei diesem Tarif ausgeschlossen

 

Sonderentgelte

Ausleihentgelt je Medium und Verlängerung 2,00 EUR
Ausleihe von Medien aus dem Bestseller-Service pro Medium 2,00 EUR

 

Versäumnisentgelte

pro Medium und Öffnungstag 0,20 EUR

 

Bearbeitungsentgelte für schriftliche Mahnungen

1. Mahnung 1,00 EUR
Jede weitere schriftliche Mahnung 3,00 EUR

 

Sonstige Entgelte

Vorbestellung eines Mediums 0,50 EUR
E-Mail-Erinnerung Ausleihfristen pro Jahr 2,00 EUR
Ersatz des Bibliotheksausweises 3,00 EUR
Interner Leihverkehr zwischen Haupt- und Zweigstellen je Medium 1,50 EUR
Auswärtiger Leihverkehr pro Medium 3,00 EUR
Verlust und Beschädigung von Medienhüllen 3,00 EUR
Verlust und Beschädigung von Einzelhüllen CDs sowie
Textheft, Booklet, Cover, RFID-Etikett, Ersatzteil Spiele
1,00 EUR

 

Bei Verlust oder Beschädigung von Medien ist Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes sowie ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 EUR pro Medium zu leisten.

Ostfildern, den 05. April 2023
Christof Bolay, Oberbürgermeister