Angebote

Sie finden bei uns Sachbücher zu allen Wissensgebieten, Romane, Erzählungen, Gedichte, Zeitschriften, Kinder- und Jugendbücher, Spiele, Sprachkurse, CDs, DVDs und Konsolenspiele.
Sie können bei uns mehrere Tageszeitungen lesen, in den neuesten Zeitschriften blättern, Bücher aussuchen, DVDs anschauen, Hörspiele oder Musik-CDs hören, im Internet surfen, sich über kulturelle Veranstaltungen informieren, Spiele kennenlernen und natürlich alle Medien – außer unserem Nachschlagebestand und dem jeweils neuesten Heft einer Zeitschrift – ausleihen und mit nach Hause nehmen.

Anmeldung, Büchereiausweis

Für die Ausleihe von Medien sowie die Nutzung der Internetarbeitsplätze wird ein Büchereiausweis benötigt. Zur Anmeldung muss der Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Adressennachweis vorgelegt werden. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters sowie die Vorlage dessen Personalausweises, wenn noch kein eigener Schülerausweis vorliegt. Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter die Benutzungsordnung an und stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen
Daten zu.

Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Der Büchereiausweisinhaber bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ist Entgeltschuldner und haftet in vollem Umfang für alle mit dem Büchereiausweis getätigten Entleihungen sowie für Schäden, die durch Missbrauch des Büchereiausweises entstehen.

Wenn Sie bereits zuhause Ihre Anmeldung ausfüllen möchten, finden Sie hier ein Anmeldeformular (pdf / 11KB)

Ausleihfristen

Leihfrist für Bücher und Comics : 4 Wochen
Leihfrist für CDs, Filme, Spiele, Zeitschriften, Oster/Weihnachtsbücher und den Bestsellerservice: 2 Wochen
Präsenzbestände und das jeweils neueste Heft einer Zeitschrift werden nicht verliehen.
Wird die Leihfrist überschritten, fallen Säumnis- und Mahnentgelte an.

Ausleihe / Leihfristen

Gegen Vorlage des Büchereiausweises können Medien ausgeliehen werden. Die Leihfrist für Bücher beträgt generell 4 Wochen, für alle anderen Medien beträgt sie 2 Wochen. Bei Weihnachts- und Osterbüchern ist die Ausleihe grundsätzlich auf 2 Wochen verkürzt. Die Medien aus dem Bestseller-Service haben ebenfalls nur eine Ausleihfrist von 2 Wochen. Der jeweils geltende späteste Rückgabetag ist der Ausleihquittung zu entnehmen.

Die Nutzung aller Medien erfolgt auf eigene Verantwortung, hierfür und für Schäden, die durch die Nutzung von AV-Medien oder Computerprogrammen entstehen, übernimmt die Bücherei Ostfildern keine Haftung. Bitte warten Sie bei der Rückgabe, bis alle Medien zurückgebucht und geprüft sind.

Im Interesse des Jugendschutzes ist eine uneingeschränkte Ausleihe von Medien an Kinder und Jugendliche nicht möglich. Die Anzahl der ausgeliehenen Medien kann begrenzt werden.

Eine Ausleihe für Dritte ist grundsätzlich unzulässig. Im begründeten Einzelfall wird eine aktuelle Vollmacht akzeptiert.

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Ausschuss von der Benutzung

Personen, die sich der Benutzungsordnung zuwider verhalten, können von der Bibliotheksnutzung ausgeschlossen werden. Der Ausweis ist zurückzugeben. Solange Benutzer*innen der Aufforderung zur Rückgabe entliehener Medien nicht nachkommen oder geschuldete Entgelte nicht entrichten, können sie von der Benutzung ausgeschlossen werden. Dem Personal der Stadtbücherei steht das Hausrecht zu.

Aufenthalt in der Bücherei

In den Räumen der Stadtbücherei ist auf andere Benutzer Rücksicht zu nehmen. Das Mitbringen von Tieren, Rauchen sowie Essen ist in den Räumen der Bücherei nicht gestattet. Während des Aufenthalts in den Büchereien sind Taschen, Mappen, Körbe usw. auf eine dafür vorgesehene Ablage vor der Bücherei zu legen. Bitte entnehmen Sie Ihre Wertsachen, da die Bücherei dafür keine Haftung übernimmt. Die Bücherei übernimmt keinerlei Aufsichtspflicht über Minderjährige in den Räumen der Bibliothek im Sinne von § 832 Abs. 2 BGB. Sie haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Benutzungsordnung

Herzlich Willkommen in der Stadtbücherei Ostfildern! Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Ostfildern und erfüllt gleichzeitig die Funktion einer Schulbibliothek für die Schulen des Schulzentrums in Nellingen. Die Öffnungszeiten werden durch Anschlag, auf der Internetseite der Stadtbücherei und in der Stadtrundschau bekannt gegeben. Die Angebote der Stadtbücherei können von jedermann auf privatrechtlicher Grundlage genutzt werden. Mit dem Betreten der Bibliotheksräume gilt die Benutzungsordnung.